Die Verträge mit der Bergfelder Leibrenten werden jeweils von einem deutschen Notar beurkundet und zur Eintragung in das jeweilige Grundbuch der Städte und Gemeinden von diesem angemeldet.
Die Verträge mit der Bergfelder Leibrenten werden jeweils von einem deutschen Notar beurkundet und zur Eintragung in das jeweilige Grundbuch der Städte und Gemeinden von diesem angemeldet.