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- Fragen zur Immobilienleibrente der Bergfelder Leibrenten
Das durch die Bergfelder Leibrenten vor einem Notar eingeräumte und beim Grundbuchamt eingetragene lebenslange Wohnrecht gilt ein Leben lang und dient der Absicherung des Leibrentenempfängers. Zusätzlich kann eine Reallast zur Absicherung der monatlichen Leibrente eingetragen werden.
Die Verträge mit der Bergfelder Leibrenten werden jeweils von einem deutschen Notar beurkundet und zur Eintragung in das jeweilige Grundbuch der Städte und Gemeinden von diesem angemeldet.
Bei einem Umzug des Leibrentenempfängers in ein Senioren- oder Pflegeheim laufen die Zahlung der monatlichen und lebenslangen Leibrente wie gewohnt durch die Bergfelder Leibrenten weiter. Lediglich eine Sondervereinbarung bzgl. der Aufgabe des Wohnrechts ist erforderlich. Die Immobilie wird dann von der Bergfelder Leibrenten Unternehmensgruppe in die Vermietung genommen, so dass die Mieterträge zusätzlich dem Leibrentenempfänger ausgezahlt werden.
Wenn die Pflegebedürftigkeit des Leibrentenempfängers eintritt, kann die Bergfelder Leibrenten Unternehmensgruppe durch ihre weitreichenden Kontakte im sozialen und kirchlichen Bereich Hilfestellungen leisten. Hierdurch kann zum einen eine Pflege zu Hause in der gewohnten Umgebung gewährleistet werden und zum anderen die anfallenden monatlichen Pflegekosten mit der lebenslangen Leibrente verrechnet werden.
Hierfür ist ein gesondertes Gespräch notwendig um die Bedürftigkeit und den Umfang der Pflegeleistungen einschätzen zu können.
Durch die Bergfelder Leibrenten Unternehmensgruppe wird ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Dieses Wohnrecht wird im Grundbuch durch einen Notar eingetragen und erlischt erst beim Ableben. Beim Umzug in ein Pflegeheim kann dieses Wohnrecht veräußert werden gegen einen Einmalbetrag oder eine zusätzliche lebenslange Rentenzahlung der Bergfelder Leibrenten.
Größere Instandhaltungskosten entfallen, kleinere Reparaturen sind davon natürlich ausgenommen.
Der Hausmeister- und Gärtnerservice der Bergfelder Leibrenten Service und Verwaltung kann individuell in Anspruch genommen werden.
Vorab aber auch vertraglich fest vereinbart werden.
Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungen können für die Leibrente der Bergfelder Leibrenten Unternehmensgruppe geeignet sein.
Ebenfalls Gewerbeimmobilien. Auch Hotels und Büro- sowie Firmengebäude.
Die entsprechende Objektprüfung ist entscheidend für eine Realisierung und Umsetzung der lebenslangen monatlichen Leibrente.
Entscheidende Kriterien sind:
- der Wert der jeweiligen Immobilie
- das Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers
- der Wert des berechneten lebenslangen Wohnrechts
- die bestehenden Hypotheken, falls vorhanden
- die Kosten der Immobilienbewirtschaftung
- der wirtschaftliche Risikoabschlag
Ein kostenloses und unverbindliches Angebot kann jederzeit ganz individuell erstellt werden.
Dabei ist es unerheblich, ob eine Einzelperson oder ein Paar, verheiratet oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebend, die Leibrente beantragt.
Ein Beratungsgespräch kann stets vor Ort kostenlos stattfinden.
Das Prinzip der Immobilien-Leibrente ist ebenso klar wie transparent genug und somit auch einfach zu verstehen. Der Kaufpreis wird für Ihre Immobilie wird einfach in Form einer zweiten lebenslangen zusätzlichen Rente ausbezahlt. Somit haben sie von dem Augenblick der Leibrentenzahlung zwei Renten zur Verfügung und hierzu kommt der noch Wert des mietfreien Wohnens. Sofern erforderlich ist bei Vertragsbeginn auch eine größere Einmalzahlung möglich. Zum Beispiel, um Schulden abzulösen.
Wie hoch kann die Zahlung der Zusatz-Rente ausfallen?
Das ist vor allem vom Wert der Immobile abhängig. Maßgeblich bestimmen auch Alter und Geschlecht der Eigentümer, die Abwicklungskosten der Immobilie wie z.B. Notar, Gericht, Grunderwerbssteuer sowie laufende Immobilienverwaltung die Rentenhöhe. Bei der Berechnung der Leibrente wird auch die statistische Lebenserwartung der Leibrenten-Berechtigten herangezogen: Je älter die Eigentümer sind, desto höher fällt auch die Zusatz-Rente aus. Zusammengefasst bietet die Leibrente eine transparente und gleichermaßen maßgeschneiderte Lösung für Senioren: das Leben im gewohnten Umfeld, ein zusätzliches Einkommen.
Was aber ganz besonders wichtig ist: Keine unkalkulierbaren oder unvorhersehbaren Kosten mehr für die Instandhaltung des Hauses oder Ihrer Wohnung.
Die „Rente aus Stein“, so wird die Immobilien-Leibrente bezeichnet. Die Immobilien-Leibrente ist hierzulande in Vergessenheit geraten. Bereits im Mittelalter wurden Haus und Land auf einen neuen Eigentümer übertragen. Dieser neue Eigentümer garantierte im Gegenzug die lebenslange Versorgung. Das waren zumeist es Klöster die den Menschen so ein würdiges Leben ermöglichten. In vielen anderen Ländern wie zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und in den Vereinigten Staaten, ist die Leibrente heute noch ein sehr verbreitetes Zusatz-Renten-Modell.
Die Immobilien-Leibrente gibt Ihnen die Möglichkeit, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung gebundene Vermögen für Sie verfügbar zu machen und dennoch weiter darin zu wohnen. Sie verkaufen Ihre Immobilie an die Bergfelder Leibrenten AG und erhalten dafür eine monatliche Rente auf Lebzeiten sowie ein lebenslanges Wohnrecht. Hinzu kommt, dass Sie dafür auch keine Miete zahlen. Die Instandhaltung der Immobilie übernimmt auch die Bergfelder Leibrenten AG, vergleichbar mit einem Vermieter.
Bergfelder Leibrenten AG richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer ab 50 Jahren. Es können Einzelpersonen aber auch Paare einen Leibrentenvertrag abschließen. Der hauptsächliche Beweggrund ist seine Lebenssituation grundlegend zu verbessern und das Leben im Alter im vertrauten Umfeld wieder genießen zu können. Eine solide und gesicherte Möglichkeit hierfür bietet die Bergfelder Immobilien-Leibrente und das mit einem gesicherten Zusatzeinkommen zu verständlichen Bedingungen.
Eine Leibrente kann jeder Mensch erhalten, der einen Wert wie eine Immobilie, oder eine Beteiligung, einen Oldtimer oder Kunst sein Eigentum nennt.
Mit einem Berechnungsprogramm das den Wert des zu verrentenden Eigentums berücksichtigt, sowie das jeweilige Alter der Person, wird eine Leibrente berechnet.
Es gibt kein Mindestalter für eine Leibrente, jedoch reduziert sich ein monatlicher Leibrentenbetrag deutlich nach unten, umso jünger die Person ist.
Am besten geeignet für eine Leibrente sind Menschen ab dem 65. Lebensjahr. Aber auch bereits ab 50 kann eine Leibrente sinnvoll sein.