Notar und Grundbucheintragungen
Die Verträge mit der Bergfelder Leibrenten werden jeweils von einem deutschen Notar beurkundet und zur Eintragung in das jeweilige Grundbuch der Städte und Gemeinden von diesem angemeldet.
Die Verträge mit der Bergfelder Leibrenten werden jeweils von einem deutschen Notar beurkundet und zur Eintragung in das jeweilige Grundbuch der Städte und Gemeinden von diesem angemeldet.
Bei einem Umzug des Leibrentenempfängers in ein Senioren- oder Pflegeheim laufen die Zahlung der monatlichen und lebenslangen Leibrente wie gewohnt durch die Bergfelder Leibrenten weiter. Lediglich eine Sondervereinbarung bzgl. der Aufgabe des Wohnrechts ist erforderlich. Die Immobilie wird dann von der Bergfelder Leibrenten Unternehmensgruppe in die Vermietung genommen, so dass die Mieterträge zusätzlich dem Leibrentenempfänger ausgezahlt werden.